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Allgemeine Vertragsbedingungen

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Ergänzende Allgemeine Vertragsbedingungen von BLACKPIN gegenüber Organisationen und Firmen

1.

Vertragspartner, Geltungsbereich, Definitionen

1.1.

Vertragspartner von Ihnen (nachfolgend auch „Kunde“) ist die BLACKPIN GmbH, Jägerstraße
2/1, D- 73430 Hüttlingen (nachfolgend: „BLACKPIN“ oder „wir“ oder „uns“).

1.2.

Es gelten ausschließlich unsere Vertragsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen
schriftlich deren Geltung zu. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir unsere
Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender
Bedingungen vorbehaltlos ausführen. Unsere Vertragsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen
Geschäfte.

1.3.

Nutzer sind alle vom Kunden innerhalb der erworbenen Anzahl an Nutzungsplätzen
ermächtigten Personen, die unsere Dienstleistungen, insbesondere die App, nutzen.

1.4.

Admin ist die Person, die vom Kunden als Administrator eingesetzt wird.

1.5.

Plattform ist die von uns unter www.blackpin.app angebotene Internetplattform einschließlich
sämtlicher Funktionen, über die wir unsere Dienstleistungen anbieten und erbringen. App ist die von
BLACKPIN unter der Marke „BLACKPIN“ zum Download angebotene App einschließlich sämtlicher
Funktionen, über die wir unsere Dienstleistungen anbieten und erbringen.

1.6.

Content sind alle von Nutzern und/oder vom Admin erstellten Inhalte (insbesondere Texte,
Fotografien, Bilder, Grafiken, Zeichnungen, Videos, Filme, Musik, Töne) auf der Plattform und/oder in
der App.

1.7.

Benutzerdaten sind alle Daten oder Inhalte, die Nutzer hochladen, übermitteln oder anderweitig auf oder über
die Plattform und/oder App übertragen und die eine Identifikation des Nutzers oder von Dritten ermöglichen.

2.

Leistungen von BLACKPIN

2.1.

BLACKPIN bietet über die App den Zugang zu Funktionen und Services, die dem Kunden bzw.
den für den Kunden tätigen Personen helfen, innerhalb der Organisation des Kunden zu
kommunizieren. Die App ermöglicht sicheres Teamworking in einem verschlüsselten und
geschlossenen System. Nutzer kommunizieren, tauschen Daten aus und archivieren diese. Die
Kommunikation erfolgt durch eine Komplett-Verschlüsselung und die Archivierung der Daten auf
Basis zertifizierten höchsten medizinischen deutschen Standards. Benutzerdaten und Content werden
nur in Deutschland abgespeichert.

Die Leistungen von BLACKPIN bestehen lediglich in der Erbringung von Dienstleistungen; ein
bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Einzelheiten zum Umfang der Plattform und der App sowie den
dazugehörigen Kommunikationsmöglichkeiten finden Sie auf www.blackin.app und im Dokument
Leistungsumfang.

2.2.

Wir bieten als Teil unserer Hauptleistungspflicht im Rahmen der technischen und
betrieblichen Möglichkeiten von uns und unserem Provider eine mittlere Verfügbarkeit der Plattform
von 99% im Monat. Wir sind in diesem Rahmen zur Abschaltung der Plattform zu Zwecken der
Aktualisierung oder technischen Überprüfung und Wartung berechtigt. Der Nutzer willigt in alle –
auch kurzfristigen und unangekündigten – aus technischen Gründen erforderlichen oder nützlichen
Abschaltungen ein. Wir verpflichten uns im Gegenzug, solche Abschaltungen nur in Zeiten
vorzunehmen, während der der Abruf von Daten nur gering ist.

2.3.

Die Service-Verfügbarkeitszeit wird als 100% abzüglich der Ausfallzeit berechnet, wobei die
Ausfallzeit aus der Gesamtzahl der Minuten pro Monat besteht, in denen eine benutzerzugängliche
Anwendung für 15 oder mehr aufeinanderfolgende Minuten für Nutzer nicht verfügbar ist, geteilt
durch die Anzahl der verfügbaren Minuten in einem solchen Monat, wobei die geplante Ausfallzeit
ausgeschlossen ist. Berechnung wie folgt:

Serviceverfügbarkeit (in Minuten) = Geplante Serviceverfügbarkeit – (Geplante Ausfallzeit + Ungeplante Ausfallzeit)

Serviceverfügbarkeit (in Prozent) = (Serviceverfügbarkeit (in Minuten) / (Geplante Serviceverfügbarkeit (in Minuten) – Geplante Ausfallzeit (in Minuten)) * 100%

Wenn die Ursache für die Nichtverfügbarkeit nicht ermittelt werden kann oder bestritten wird, wird
eine gemeinsame Überprüfung mit dem Nutzer und allen anderen beteiligten Drittanbietern (falls
erforderlich) durchgeführt, um sich gemeinsam auf eine angemessene Aufteilung der Verantwortung
für die Nichtverfügbarkeit auf die entsprechende(n) Partei(en) zu einigen. Die Ergebnisse der Prüfung
der Serviceverfügbarkeit sind allen Parteien transparent zugänglich zu machen.

Für den Fall, dass die für den Benutzer zugänglichen Anwendungen eine Verfügbarkeit von weniger als
99% in einem bestimmten Monat aufweisen, hat der Benutzer Anspruch auf ein Service-
Verfügbarkeitsguthaben von BLACKPIN, wie in der untenstehenden Tabelle definiert. Die Höhe des
Service-Verfügbarkeitsguthabens richtet sich nach dem Betrag der aktuellen monatlichen
Plattformgebühr, wie sie zwischen BLACKPIN und dem Benutzer vereinbart wurde. Im Falle eines
gewährten Service-Verfügbarkeitsguthabens wird dieses dem Benutzer innerhalb des darauffolgenden
Monats gutgeschrieben, in dem der Serviceausfall eingetreten ist. Die Gutschrift wird mit der nächsten
monatlichen Plattformgebühr verrechnet, oder im Falle eines endenden Vertrags auf das
normalerweise zur Zahlung der monatlichen Plattformgebühr verwendete Konto überwiesen.

Servicegutschrift/Rückerstattung. Wenn die tatsächliche Serviceverfügbarkeit für den Service in
einem bestimmten Kalendermonat geringer ist als die Service-Verfügbarkeitsgarantie, erhält der
Benutzer eine Gutschrift in Höhe eines Prozentsatzes der monatlichen Plattformgebühr für diesen
Monat gemäß der folgenden Tabelle:

3.5.

Serviceverfügbarkeit größer oder gleich: Serviceverfügbarkeit kleiner als: Service-Verfügbarkeitsguthaben (Prozentsatz der monatlichen Plattformgebühr)
95% 98.9% 5%
90% 94.9% 10%
85% 89.9% 15%
80% 84.9% 20%
75% 79.9% 25%
50% 74.9% 50%
0% 49.9% 100%

2.4.

Datensicherung

Der Dienstleister von BLACKPIN sichert die Daten für den Kunden.

2.5.

Eine Schulung oder Einweisung ist nicht Teil der Leistungen von BLACKPIN. Der Kunde kann
aber gegen Zahlung einer entsprechenden gesonderten Vergütung eine Schulung durch BLACKPIN
buchen.

2.6.

Soweit von uns Leistungen unentgeltlich angeboten werden, sind wir jederzeit und ohne
vorherige Ankündigung berechtigt, diese Leistungen zu ändern, zu beschränken oder nicht mehr
anzubieten. Unentgeltliche Leistungen stellen keine vertragswesentlichen Pflichten unsererseits dar.

3.

Support durch BLACKPIN

3.1.

BLACKPIN leistet Support entweder durch ein von BLACKPIN zur Verfügung gestelltes
Ticketsystem oder per E-Mail oder Telefon.

3.2.

Fehlermeldungen vom Kunden über das Ticketsystem sind ausreichend zu dokumentieren
(insbesondere Nutzer, Kontaktdaten, ausgeführter Vorgang, verwendete Software/Webbrowser,
Problembeschreibung).

3.3.

Erfordert der Support die Einsichtnahme in das System, wird dies in der Regel durch eine
Fernwartung vorgenommen.

3.4.

In Bezug auf App und Plattform werden folgende Fehlerklassen unterschieden:

Schwerer Fehler: Fehler, bei dem eine Nutzung von App und Plattform nicht mehr sinnvoll möglich ist,
z.B. Auftreten von Programm- oder Transaktionsabbrüchen (MK 3),

Erheblicher Fehler: Fehler, bei dem die Nutzung von App und Plattform nur sehr erschwert möglich ist,
gleichwohl noch möglich ist (MK 3),

Geringfügiger Fehler: Fehler, der nur eine geringfügige Auswirkung auf die Nutzung von App und
Plattform hat (MK 2),

Leichter Fehler: Fehler, der keine Auswirkungen auf die Lauffähigkeit von App und Plattform hat,
insbesondere Behebung von Schreibfehlern oder optischen Fehlern (MK 1).

Die Fehlerklasse wird vom Kunden vorgegeben unter Darlegung von sachlichen Gründen. BLACKPIN
ist berechtigt der Einstufung zu widersprechen, ebenfalls unter Darlegung von sachlichen Gründen.

3.5.

Während der Laufzeit des Service- und Supportvertrages erbringt BLACKPIN seine
Leistungen innerhalb folgender Reaktions- und Wiederherstellungszeit:

3.5.

Reaktionszeit Störungsbehebung
Fehlerklasse 1 (MK 3) 24 Stunden nach Meldung Schnell wie möglich, spätestens nach 2 Werktage wird eine Lösung von BLACKPIN geliefert.
Fehlerklasse 2 (MK 2) 48 Stunden nach Meldung 4 Werktage
Fehlerklasse 3 (MK 1) n/a Nächstes Minor-Release

3.6.

Werktag im Sinne dieses Vertrages ist Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 09:00 Uhr bis
17:00 Uhr.

3.7.

Reaktionszeit im Sinne dieses Vertrages ist der Zeitraum zwischen Eingang einer
Fehlermeldung über das Ticketsystem bei BLACKPIN und einer ersten Reaktion durch BLACKPIN.
Eine Reaktionszeit kann auch werktagübergreifend sein. Zur Klarstellung: Erfolgt eine Fehlermeldung
über das Ticketsystem an einem Werktag um 16:00 Uhr, so ist bei einer achtstündigen Reaktionszeit
eine Reaktion von BLACKPIN am nächsten Werktag bis 14:00 Uhr zu erbringen.

3.8.

Störungsbehebung im Sinne dieses Vertrages ist der Zeitraum von Zustellung der
Fehlermeldung über das Ticketsystem bei BLACKPIN bis zur erfolgreichen Behebung des Problems
durch BLACKPIN.

4.

Technische Voraussetzungen für Nutzer

4.1.

Für die vertragsgemäße Nutzung der Plattform wird ein Webbrowser benötigt. Für die App
wird ein Smartphone oder Tablet oder ein sonstiges vergleichbares Gerät mit den Betriebssystemen
iOS (ab Version 12) oder Android (ab Version 9) benötigt.

4.2.

benötigt jeder Nutzer einen Provider für eine Internet-Verbindung. Für Fehler
oder Ausfallzeiten seines Providers ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.

5.

Content des Kunden und von Nutzern

5.1.

Für sämtlichen Content, für dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, trägt allein der
Kunde die Verantwortung. Der Kunde und jeder Nutzer sichert insbesondere zu, dass der eingestellte
Content nicht Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Design- und/oder
Markenrechte Dritter verletzt und nicht gegen rechtsgültige, insbesondere wettbewerbsrechtliche
und/oder strafrechtliche und/oder datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

5.2.

BLACKPIN selbst hat auf Content keinerlei Zugriff und verpflichtet sich, den Content nicht zu lesen und/oder für eigene Zwecke zu benutzen.

6.

Weitere Pflichten des Kunden und von Nutzern

6.1.

Kein Nutzer darf Daten auf der Plattform und/oder der App speichern oder hochladen, die
nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren, beschädigte Dateien, "Trojanische Pferd" oder andere
kontaminierende oder zerstörerische Merkmale), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spam) geeignet
sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von uns oder von uns
beauftragten Dritten zu gefährden. Der Kunde wird keine Maßnahmen ergreifen, die eine
unangemessene oder unverhältnismäßig große Belastung unserer Infrastruktur darstellen oder
Schäden verursachen oder das Funktionieren unserer Systeme oder Serviceleistungen stören könnten.

6.2.

Sofern der vom Kunde oder seinen Nutzern eingestellte Content urheberrechtlich,
markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt ist, räumt er BLACKPIN ein einfaches
Nutzungsrecht für die Wiedergabe des geschützten Inhalts während der Vertragsdauer ein,
insbesondere das entsprechende Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungsrecht und das Recht
zur öffentlichen Zugänglichmachung.

6.3.

Der Kunde, der Admin und der Nutzer sind verpflichtet, bei der Benutzung von Passwörtern,
Benutzernamen oder anderen Sicherheitsvorrichtungen, die im Zusammenhang mit unseren
Leistungen zur Verfügung gestellt werden, größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und
sicherzustellen, dass deren Bekanntgabe an Dritte verhindert wird. Der Nutzer steht für Schäden ein,
die aufgrund eines unberechtigten Gebrauchs von Passwörtern durch unbefugte Dritte entstehen.

6.4.

Soweit den Kunden gesetzliche oder sonstige Dokumentationspflichten treffen, so verbleiben
diese ausschließlich beim Kunden. Nur der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass diese
Dokumentationspflichten beachtet werden.

6.5.

Der Kunden steht für jegliches Fehlverhalten seiner Nutzer und des von ihm bestimmten
Admin gegenüber BLACKPIN vollumfänglich ein.

7.

Vergütung von BLACKPIN

7.1.

Soweit zwischen BLACKPIN und Kunde individuell nichts anderes vereinbart, steht BLACKPIN
folgende Vergütung zu:

6 EUR / pro Nutzer /pro Monat, =< 200 Nutzer

Gestaffelt je nach Anzahl > 200 Nutzer /Preis nach Absprache

Der Kunde ist berechtigt, die Anzahl der Nutzer zu erhöhen. In diesem Fall wird die Vergütung von
BLACKPIN der dann neuen Nutzeranzahl automatisch angepasst und ab dem entsprechenden Monat
erhöht. Sollte der Kunde durch die erhöhte Nutzeranzahl in eine Preisklasse mit einer niedrigeren
Gebühr pro Nutzer pro Monat fallen, wird BLACKPIN diese dann niedrigere Gebühr pro Monat pro
Nutzer berechnen.

Eine Reduzierung der Nutzeranzahl ist nur mit Zustimmung von BLACKPIN möglich.

7.2.

Die Vergütung von BLACKPIN ist quartalsweise im Voraus an BLACKPIN zu bezahlen.

7.3.

Für eine zusätzlich vom Kunden gebuchte Schulung (online oder vor Ort) in Form eines
Workshops erhält BLACKPIN eine pauschale Tagessatzvergütung von 980 EUR/pro Tag zuzüglich
Umsatzsteuer. Ort und Zeitpunkt legen die Parteien einvernehmlich fest. Diese Pauschalvergütung ist
fällig spätestens 2 Wochen nach dem vereinbarten Termin der Schulung.

8.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1.

Mit etwaigen Gegenforderungen kann nur aufgerechnet werden, wenn die Gegenforderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.2.

Ein Nutzer kann nur wegen etwaigen Gegenforderungen seine Leistung verweigern oder sie
zurückbehalten, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.

Benutzerdaten

9.1.

Die Verantwortung für datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung von
Benutzerdaten trägt allein der Kunde.

9.2.

BLACKPIN wird lediglich als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für den Kunden
tätig. Details regelt ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag. BLACKPIN selbst hat auf
Benutzerdaten keinerlei Zugriff und verpflichtet sich, den Benutzerdaten nicht weiterzugeben
und/oder für eigene Zwecke zu benutzen.

10.

Benachrichtigungen und Einwilligung in Werbung

10.1.

Bei Benachrichtigungen über Funktionsstörungen, Updates und Upgrades, neue Funktionen
etc. der App ist BLACKPIN berechtigt, alle Nutzer darüber zu informieren. Diese Informationen
können entweder über die App oder per E-Mail erfolgen.

10.2.

BLACKPIN ist berechtigt, an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse des Kunden auch
Werbung, Newsletter etc. per E-Mail zu versenden. Der Kunde willigt hierzu ein und kann seine erteilte
Einwilligung dazu jederzeit gegenüber BLACKPIN widerrufen. Der Widerruf kann entweder durch
Anklicken eines entsprechenden Links in der Werbe-E-Mail oder durch Senden einer entsprechenden
E-Mail des Kunden an BLACKPIN jederzeit erfolgen.

11.

Vertragsdauer – Kündigung

11.1.

Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus den jeweiligen in Anspruch genommenen Leistungen
und den entsprechenden Bedingungen bzw. individuellen Vereinbarungen hierfür. Ist keine individuelle
oder aus den besonderen Bestimmungen heraus erkennbare Kündigungsfrist vereinbart, so ist eine
Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten vereinbart. Danach kann jede Partei den Vertrag ordentlich
mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

11.2.

Unbeschadet dessen kann der Vertrag von jedem Teil vorzeitig aus wichtigem Grund fristlos
gekündigt werden, der insbesondere vorliegt

a) für BLACKPIN, wenn der Kunde trotz angemessener befristeter Mahnung in Zahlungsverzug
gerät und/oder der Kunde bzw. dessen Nutzer entgegen Ziff. I.5.1. Inhalte einstellt,

b) für beide Teile, wenn der jeweils andere Teil trotz angemessen befristeter Mahnung,
verbunden mit der Aufforderung zur Abhilfe, eine wesentliche Vertragsverpflichtung verletzt
und/oder über das Vermögen des anderen Teils ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

11.3.

Jede Kündigung oder Mahnung hat, um wirksam zu sein, schriftlich (E-Mail ausreichend) zu
erfolgen.

12.

Referenzwerbung

11.3.

BLACKPIN ist zeitlich unbefristet und auch nach Vertragsende berechtigt, den Namen, das Logo und/oder Kennzeichen des Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung in Medien aller Art zu benutzen.

13.

Sonstiges

13.1.

Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache
übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

13.2.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und uns gilt in Ergänzung zu diesen
Bestimmungen deutsches Recht, insbesondere das Dienstvertragsrecht des BGB, unter Ausschluss der
Bestimmungen des Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG).

13.3.

Mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz von BLACKPIN vereinbart; wir sind
jedoch berechtigt, auch an anderen gesetzlichen Gerichtsständen Klage zu erheben. Mit anderen
Nutzern wird der Geschäftssitz von BLACKPIN nur dann als Gerichtsstand vereinbart, wenn der
betreffende Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

13.4.

Sollte eine oder mehrere der Vertragsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird
dadurch die Geltung des Vertrags im Übrigen nicht berührt.